FAQ
FAQ zur SRH Montessori-Grundschule DresdenDie wichtigsten Fragen & Antworten
1. Fragen zum Montessori-Konzept
Muss mein Kind eine Montessori-Kita besucht haben, um an der SRH Montessori-Grundschule Dresden aufgenommen zu werden?
Nein, das ist grundsätzlich keine Voraussetzung zur Aufnahme. Wir freuen uns natürlich über Kinder und Eltern, die bereits mit der Montessori-Pädagogik vertraut sind. Du kannst dich jedoch ebenso gut bei unseren unverbindlichen Info-Abenden und in persönlichen Gesprächen über unser Schulkonzept informieren. Uns ist es wichtig, dass du unser Konzept verstehst und mitträgst, damit eine vertrauensvolle Zusammenarbeit möglich ist.
Was ist, wenn ich mich noch nie mit der Montessori-Pädagogik beschäftigt habe?
Die Montessori-Pädagogik stellt eine Alternative zum klassischen Frontalunterricht in der Regelschule dar. Daher ist es wichtig, dass Eltern und Kinder mit dem "Wie", "Was" und "Warum" vertraut sind und das Konzept mittragen. Je mehr du über die verschiedenen Konzepte und pädagogischen Ansätze weißt, desto besser kannst du deine Entscheidung für die Regel- oder Alternativschule abwägen. Letztendlich ist entscheidend, in welchem pädagogischen Rahmen sich dein Kind am besten entwickeln und für seine Zukunft lernen kann.
Nach der unverbindlichen Online-Anmeldung informieren wir dich gerne bei einem Info-Abend und in einem persönlichen Gespräch über unser Schulkonzept.
Bekommen Kinder an einer Montessori-Schule einen aussagekräftigen und anerkannten Abschluss?
Ja, als staatlich anerkannte Schule sind wir berechtigt, nach der 4. Klassenstufe Zeugnisse auszustellen und eine Bildungsempfehlung für die Oberschule oder das Gymnasium zu geben. Damit bietet unsere freie Grundschule die gleichen Möglichkeiten und Perspektiven wie staatliche Grundschulen.
Brauchen Kinder an Montessori-Schulen länger für ihren Abschluss, weil es keine festen Klassenstufen gibt?
Nein, an der SRH-Montessori-Grundschule Dresden arbeiten wir nach dem sächsischen Lehrplan für der Klassenstufen 1 bis 4. Die Inhalte und Themen der jeweiligen Fächer gelten verbindlich.
Bekommen die Kinder an Montessori-Schulen Noten?
Ja, die Kinder bekommen ab der 4. Klasse regulär Noten und Zeugnisse ausgehändigt. Als staatlich anerkannte Ersatzschule müssen wir die gesetzlichen Regelungen zur Bewertung einhalten. Deshalb werden unsere Kinder bereits ab der 2. Klasse mit Noten bewertet.
Die Lehrerkonferenz legt zu Schuljahresbeginn fest, wie viele Zensuren in den einzelnen Bereichen mindestens erteilt werden sollen. Weil dieser Ansatz jedoch unserem pädagogischen Denken widerspricht, haben wir mit den Eltern eine Vereinbarung getroffen: Die Zensuren, Halbjahresinformationen und Zeugnisse werden bis zum Ende der 3. Klasse nicht eingesehen oder abgeholt. Damit spielen sie für die Kinder und Familien keine Rolle.
Bei uns gibt es stattdessen Beurteilungen in Form von Jahresbriefen. Außerdem führen die Kinder eigenständig Lerntagebücher, schreiben Lernbriefe und füllen Bögen zur Selbsteinschätzung aus, die Grundlage für ihre individuellen Ziele sind.
Nimmt die SRH Montessori-Grundschule Dresden Kinder auf, die Lerndefizite und/oder Verhaltensauffälligkeiten zeigen?
Grundsätzlich ja. Da wir uns jedes Kind einzeln anschauen, sind die Schwierigkeiten der Kinder meist vorher bekannt. Bitte bringe eventuell vorliegende Gutachten zu unseren Gesprächen mit.
Unser gesamtes Team ist in den Entscheidungsprozess miteinbezogen. Da wir in erster Linie auf die Bedürfnisse des Kindes achten wollen, ist es uns sehr wichtig, diese auch erfüllen zu können. Im Team können wir gemeinsam ehrlich besprechen, ob wir dem Kind das bieten können, was es zur Entfaltung seiner Potenziale benötigt oder ob es in anderen Einrichtungen besser aufgehoben wäre.
Warum gibt es eine Schulsozialarbeiterin an der Grundschule?
Erwachsenwerden ist keine einfache Aufgabe. Junge Menschen sehen sich mit vielfältigen Herausforderungen konfrontiert, müssen Konflikte mit sich und ihrer Umwelt lösen. Schulsozialarbeit kann sie bei diesen Herausforderungen unterstützen.
Mit unserer Schulsozialarbeiterin finden Kinder an unserer Schule eine zentrale Vertrauensperson und zusätzliche Ansprechpartnerin, zu der kein Abhängigkeitsverhältnis besteht. Ziel der Schulsozialarbeit ist es, sowohl Kinder als auch Eltern und Lehrkräfte im Schulalltag zu begleiten und zu beraten.
Der Freistaat Sachsen hat das Angebot einer Schulsozialarbeit sogar im Schulgesetz verankert. Die gesetzliche Grundlage findet sich im §13a des Kinder- und Jugend-Stärkungsgesetz. An der SRH Montessori-Grundschule Dresden ist die Diakonie Stadtmission Dresden gGmbH als freier Träger der Jugendhilfe zuständig.
2. Fragen zur Anmeldung und Organisation
Wann muss ich mein Kind an der Grundschule anmelden?
Die Anmeldefristen für die Grundschule können von Jahr zu Jahr variieren und werden auf unserer Website jährlich aktualisiert. Für eine reguläre Einschulung kannst du dein Kind jederzeit unverbindlich über unser Online-Bewerbungsformular anmelden. Wir beginnen im Herbst vor der geplanten Einschulung mit dem Auswahlverfahren. Am besten besuchst du uns vorab bei einem unserer Info-Abende und/oder beim Tag der offenen Tür.
Mit welchem Alter sollte mein Kind eingeschult werden?
Kinder, die bis zum 30. Juni (Stichtag) des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des Schuljahres schulpflichtig. Als schulpflichtig gelten auch Kinder, die bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben und von den Eltern in der Schule angemeldet wurden.
Kann mein Kind auch vor Vollendung des sechsten Lebensjahres eingeschult werden?
Ja, auch Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern zum Anfang des Schuljahres in die Grundschule aufgenommen werden. Dafür wird in der Regel vorab der geistige und körperliche Entwicklungsstand des Kindes geprüft.
Kann mein Kind auch später eingeschult werden, obwohl es schon das sechste Lebensjahr vollendet hat?
Ja, Kinder, die zu Beginn der Schulpflicht geistig oder körperlich nicht genügend entwickelt sind, können vom Schulbesuch um ein Jahr zurückgestellt werden. Die Feststellung des Entwicklungsstandes erfolgt anhand eines pädagogisch-psychologischen Testverfahrens durch die Schuluntersuchung oder bereits vorhandener Gutachten. Die finale Entscheidung, ob ein Kind zurückgestellt wird, trifft die Schulleitung der Grundschule, an der das Kind angemeldet ist.
Informiere uns bitte, wenn du dein Kind bei uns angemeldet hast und es zurückgestellt werden soll. Wir merken dich in dem Fall direkt für das darauffolgende Schuljahr vor, so dass keine erneute Online-Bewerbung notwendig ist.
Ist ein Quereinstieg während des laufenden Schuljahres möglich?
Ein Quereinstieg von einer anderen Schule in eine unserer Lerngruppen ist auch während des laufenden Schuljahres möglich. Gelegentlich werden Plätze frei, die wir gerne mit Schülerinnen und Schülern von unserer Warteliste besetzen. Melde dein Kind einfach an und wir benachrichtigen dich, sobald ein Platz frei wird.
Wichtig: Ab der 3. Klasse nehmen wir in der Regel keine Quereinsteiger mehr auf.
Wie geht es nach der Grundschule weiter?
Dein Kind erhält von uns eine Bildungsempfehlung und kann nach der 4. Klasse jede weiterführende Schule besuchen. Möglich ist die Anmeldung an einer Oberschule oder am Gymnasium. Zu den SRH Schulen Dresden gehört seit dem Schuljahr 2015/2016 die SRH Oberschule Dresden, an der Kinder aus der SRH Montessori-Grundschule Dresden bevorzugt aufgenommen werden.
3. Fragen zum Schulanfang
Wie finde ich die richtige Grundschule?
Neben der Wahl des Schulsystems (öffentlich/staatlich oder frei/privat) sind bei der Auswahl der Grundschule die Fähigkeiten deines Kindes entscheidend. Ihr als Eltern kennt euer Kind am besten und wisst, was es gerne tut und besonders gut kann. So ist es vielleicht sehr musikalisch, gerne sportlich aktiv oder interessiert sich für Natur und Wissenschaft.
Weitere Faktoren und Fragen, die ihr bei der Wahl der Grundschule bedenken solltest:
- Wie ist die Verkehrsanbindung?
- Gibt es eine Ganztagesbetreuung?
- Wie viele Kinder lernen in einer Klasse?
- Wie ist der Zustand der Ausstattung?
- Welche pädagogischen Prinzipien oder Konzepte verfolgt die Schule?
Ein Info-Abend oder Tag der offenen Tür ist hilfreich, wenn du auf der Suche nach einer passenden Grundschule bist. Die Entscheidung, welche Grundschule es wird, solltest du in jedem Fall gemeinsam mit deinem Kind treffen.
Wie läuft der Schulanfang an der SRH Montessori-Grundschule Dresden?
Am Tag der Einschulung stehen natürlich die Kinder im Mittelpunkt. Wir planen kein festes Programm für die Eltern und Großeltern, sondern laden dich und dein Kind zum Mitmachen ein. Nach der offiziellen Begrüßung basteln, malen und gestalten wir gemeinsam, was unsere Kreativität hergibt. Danach führt ein kleines Hindernisspiel in die Lernräume. Hier werden die Kinder von ihren Lerngruppenleitern begrüßt und erhalten ein Buch mit leeren Seiten, das sie in den bevorstehenden Monaten mit Wissen füllen.
Eine Tradition ist bei uns außerdem, dass Schulanfänger, Eltern und Gäste zum Schulanfang gemeinsam einen Baum oder Strauch in unserem Garten pflanzen. An dem großen, alten Nussbaum auf unserem Pausenhof können die Kinder anschließend Zuckertüten "pflücken". Der aufregende Vormittag klingt bei einem gemeinsam gestalteten Buffet in unserem Atrium aus.
4. Fragen zu den Schulgebühren
Wie hoch sind die Schulgebühren?
Als Grundschule mit freiem Träger sind wir auf Schulgebühren angewiesen, da die staatlichen Zuschüsse die Kosten für den Schulbetrieb nicht decken. Für weitere Informationen zum Schulgeld kontaktiere uns gerne persönlich.
Welche Ermäßigungen des Schulgeldes sind möglich?
Bei unserer Beitragsberechnung ist die finanzielle Situation von Familien mit geringerem Einkommen bereits berücksichtigt. Darüber hinaus sind in bestimmten Fällen verschiedene Ermäßigungen möglich:
- Empfänger von ALG II, Sozialhilfe oder Wohngeld können auf Antrag eine Härtefall-Ermäßigung erhalten.
- Für die Schulgebühr von Geschwisterkindern bieten wir eine Ermäßigung an.
- Alle Mitarbeiter der SRH erhalten 20% Rabatt auf das Schulgeld.
Nach individueller Absprache können Zuschüsse und Ermäßigungen der Stadt Dresden genutzt werden. Diese betreffen:
- Die Erstattung der Schülerbeförderungskosten (gilt für alle Kinder, die mit dem öffentlichen Nahverkehr oder PKW zur Schule gebracht werden)
- Die Ermäßigung oder der Erlass der Hortgebühren (zum Beispiel für Geringverdienende, Alleinerziehende und Familien mit mehreren Kindern im Hort)
- Die Zuzahlung zum Essensgeld (im Rahmen des Pakets für Bildung und Teilhabe).
Müssen Schulbücher oder andere Lernmaterialien gekauft werden?
Wir stellen alle notwendigen Lernmaterialien an unserer Schule bereit. Dein Kind benötigt für den Unterricht nur sein eigenes Schreibzeug sowie das "Schreibbuch" (zurzeit 15 Euro) und in den höheren Klassen die "Sternchenhefte" für Grammatik (zurzeit 5 Euro).
5. Fragen zur Bildungsempfehlung
Wann bekommt mein Kind eine Bildungsempfehlung?
Alle Schülerinnen und Schüler erhalten im zweiten Schulhalbjahr der 4. Klassenstufe eine Bildungsempfehlung. Diese soll Eltern dabei unterstützen, die geeignete Schulform für den weiterführenden Bildungsweg zu finden. Möglich ist eine Bildungsempfehlung für die Oberschule oder das Gymnasium.
Ist die Bildungsempfehlung verbindlich?
Nein, in Sachsen ist die Bildungsempfehlung nicht bindend. Das heißt, dass dein Kind zum Beispiel auch mit einer Bildungsempfehlung für das Gymnasium eine Oberschule besuchen kann. Ebenso ist es möglich, dass dein Kind mit einer Bildungsempfehlung für die Oberschule auf ein Gymnasium wechselt. Dafür ist jedoch in der Regel eine zusätzliche Eignungsprüfung für die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht notwendig. Die Eignungsprüfung ist bestanden, wenn die Note "gut" oder besser ist.
Auch nach der 6. Klasse ist unter bestimmten Voraussetzungen (nach der Schulordnung Ober- und Abendoberschulen §10) ein Wechsel von der Oberschule auf ein Gymnasium möglich.
Kann mein Kind auch ohne Bildungsempfehlung für das Gymnasium Abitur machen?
Ja, denn auch der Bildungsweg über die Oberschule kann zu einem Abitur führen. Erwirbt dein Kind den Realschulabschluss, ist mit entsprechenden Leistungen ein Übergang in die Klassenstufe 11 des beruflichen Gymnasiums oder in die Klassenstufe 10 eines allgemeinbildenden Gymnasiums möglich. Erreicht dein Kind die allgemeine Hochschulreife, kann es im Anschluss ein Studium an einer Hochschule oder Universität beginnen.
Wie geht es weiter, wenn das Gymnasium trotz Bildungsempfehlung nicht das Richtige für mein Kind ist?
Wenn die schulischen Anforderungen am Gymnasium für dein Kind über eine längere Zeit zur Belastung werden oder die Leistungen nicht zufriedenstellend sind, ist zum Beispiel der Wechsel an eine Oberschule möglich.
Kann mein Kind von der freien Grundschule an eine staatliche Oberschule oder ein staatliches Gymnasium wechseln?
Ja, ein Wechsel von einer freien zu einer staatlichen Schule ist möglich. Für Kinder, die an unserer freien Grundschule nach der Montessori-Pädagogik gelernt haben, bietet eine weiterführende Schule mit ebenso alternativen, freien Lehr- und Lernmethoden einige Vorteile. Unsere freie SRH Oberschule Dresden beispielsweise knüpft an die Montessori-Pädagogik an und erweitertes diese um das Konzept des selbstorganisierten Lernens (SOL).
Möchte dein Kind nach dem Besuch unserer Grundschule lieber an einer staatlichen Oberschule oder an einem staatlichen Gymnasium lernen, ist das ebenfalls möglich. Unsere Erfahrungen haben jedoch gezeigt, dass viele Kinder mit dem Wechsel vom freien, selbstständigen Lernen zu den starren Unterrichtsstrukturen und Leistungsvorgaben des konventionellen Schulsystems Schwierigkeiten haben.